Willkommen in der kieferorthopädischen Praxis Brothag & Luger.
Kieferorthopädische Beratungen und Behandlungen im Erwachsenenalter (ab dem 18. Lebensjahr) sind meist keine kassenärztlichen Leistungen und werden nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOZ / GOÄ) abgerechnet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.